AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundsätzliches

Die nachfolgenden Bedingungen werden mit Absenden einer Bestellung oder Zusendung eines Auftrags per Mail, vom Besteller, nachfolgend „Kunde“ genannt, anerkannt, und sind die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und der Firma Walter stellt auf, Inh. Nathalie Jäschke, Boverter Kirchweg 12 in 40670 Meerbusch.

Beauftragung eines weiteren Dienstleisters

Die Firma Walter stellt auf ist ermächtigt, weitere Dienstleister zur Auftragserfüllung zu beauftragen und die dafür notwendigen Kontaktdaten an diesen zu übergeben.

Daten für die Beauftragung

Der Kunde muss folgende Daten bei einer Beauftragung angeben:

Aufstellungsort für die Halteverbotszone (Straße, Haus-Nr, PLZ und Ort), Gültigkeitsdatum und Zeitfenster, in der die Halteverbotszone gültig sein soll und die Länge der Halteverbotszone. Ebenso den Grund für die benötigte Absperrung. Sollte Uhrzeit oder Länge fehlen, wird die HVZ in der Zeit von 07:00 – 18:00 Uhr mit einer Länge bis zu 20 Meter bestmöglich eingerichtet.

Bestätigung des Auftrags

Die Firma Walter stellt auf bestätigt die Halteverbotszone entweder durch eine Mail oder durch die Rechnung / Auftragsbestätigung schriftlich. Mit der Bestätigung durch die Firma Walter stellt auf kommt der Vertrag zustande.

Nachträgliche Änderungen der bereits bestätigten Buchung können, je nach Bearbeitungsstand, zu Mehrkosten führen. Die Firma Walter stellt auf ist dazu berechtigt, diese Mehrkosten an den Kunden weiterzubelasten.

Eine Garantie oder Gewährleistung, dass die Änderungen noch vollzogen werden können, kann jedoch nicht gegeben werden.

Vorlaufzeit der Halteverbotszone

Eine Halteverbotszone sollte mindestens 15 Kalendertage vor der Gültigkeit bei Walter stellt auf eingehen. Anderenfalls kann eine Genehmigung durch die Behörden für die Halteverbotszone nicht mehr garantiert werden (Vorlaufzeiten der Städte).

Ablehnung der Genehmigung

Wenn die zuständige Stadt/Ordnungsbehörde die Genehmigung nicht erteilt, ist die Firma Walter stellt auf, nicht berechtigt und nicht verpflichtet, dennoch die Schilder aufzustellen.

In diesem Fall, ist die Firma Walter stellt auf dazu berechtigt, dem Kunden Bearbeitungskosten wie Beantragung, Besichtigung der Adresse, etc. in Rechnung zu stellen.

Rechnung

Die Rechnung wird immer in der Form Netto plus gültige MwSt. (Bruttoendbetrag) ausgestellt.

Eine Nachberechnung darf stattfinden, wenn nach der Bestellung Änderungen durch den Kunden erbeten werden oder die Stadt erhöhte Sondernutzungsgebühren oder eine beidseitige Beschilderung vorschreibt.

Zahlung

Nach Erhalt der Rechnung ist die Zahlung vom Kunden innerhalb von 10 Kalendertagen auf das Konto der Firma Walter stellt auf zu entrichten. Es sei denn, es stehen andere Zahlungsdetails oder Zahlungsziele auf der Rechnung.

Reklamation

Eine Reklamation einer Halteverbotszone muss immer spätestens am Gültigkeitstag mit Beweisfoto erfolgen, andernfalls wird die Reklamation generell abgewiesen.

Aufstellung der Halteverbotszone

Die Firma Walter stellt auf übernimmt für den Kunden die Aufstellung und die Abholung der Schilder. Die Beweisliste und die  Genehmigung erhält der Kunde per Mail. Sollte die gewünschte Länge vor der Adresse nicht verfügbar sein, so suchen wir einen Ausweichort. Sollte dieser Ort weiter als 30 vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein, werden wir den Kunden darüber informieren und weitere Absprachen tätigen.

Haftung

Die Firma Walter stellt auf dokumentiert bei der Aufstellung der Schilder und bestätigt damit die korrekte Aufstellung. Es kann jedoch keine Haftung dafür übernommen werden, dass unberechtigte Personen die Schilder undberechtigter Weise entfernen oder verstellen. Auch darf der Kunde die Zone nicht eigenmächtig verändern, da es sich hier um einen nicht erlaubten Eingriff in den Straßenverkehr handelt. Durch höhere Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen kann die Firma Walter stellt auf auch nicht in Haftung genommen werden. Die Firma Walter stellt auf haftet daher nicht für eine durch höhere Gewalt nicht mehr ordnungsgemäße Zone oder entstanden Schäden.

Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerung und dessen Folgen, oder sonstigen Folgeschäden geltend gemacht werden.

Wir schulden nur die sachgemäße Aufstellung der Schilder und die Protokollierung dieser, nicht aber, dass die Schilder am Tag der Gültigkeit noch ordnungsgemäß stehen. Zu einer Kontrolle zwischen dem Tag der Schilderstellung und dem Gültigkeitstermin ist die Firma Walter stellt auf nicht verpflichtet.

Haftungsausschluss bei Diebstahl einer Halteverbotszone

Die Walter stellt auf haftet nicht für Schäden und Folgeschäden die durch Diebstahl einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind. Selbstverständlich sind wir durch den Kunden drauf angewiesen, dass dieser uns informiert. Sollte die Zeit noch ausreichend sein, werden wir selbstverständlich versuchen eine neue HVZ dort einzurichten.

Vorgehensweise bei blockierter Halteverbotszone

Wenn die Halteverbotszone zugeparkt ist, ist der Besteller berechtigt, die Polizei bzw. das Ordnungsamt zu kontaktieren. Die jeweiligen Mitarbeiter werden sich vor Ort um alles weitere kümmern.

Im Falle von Abschleppvorgängen können keine Ansprüche gegen Walter stellt auf geltend gemacht werden, da der Kunde der Nutzer der Halteverbotszone ist.

Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges

Die Kosten für den Abschlepp- oder Versetzungsvorgang muss in diesem Fall in der Regel der KFZ Halter tragen. Sollte der KFZ Halter die Zahlung verweigern, können diese Kosten auf den Besteller übergehen.. Bitte überlegen Sie genau ob Sie Autos entfernen lassen oder nicht. Die Kosten können nicht der Fa. Walter stellt auf zu lasten gelegt werden.

Haftung

Die Haftung seitens Fa. Walter stellt auf ist auf Höhe des vereinbartem Rechnungsbetrages der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerungen und dessen Folgen oder wegen sonstigen Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Besteller  kann lediglich eine Rückerstattung des Entgeltes beantragen. Die Beantragung muss in jedem Falle schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung der Rückerstattung unterliegt der Walter stellt auf.

Stornierungsgebühr

Stornierungen werden je nach Aufwand berechnet. Je nachdem, ob die Genehmigung schon vorliegt, noch storniert werden kann oder nicht. Sollten die Schilder bereits gestellt worden sein, so muss der Kunde die Kosten nach Absprache mit der Fa. Walter stellt auf zu 100 % tragen.

Speicherung persönlicher Angaben bzw. Daten

Der Besteller stimmt einer Speicherung seiner Daten zu. Die Daten dürfen von der Fa. Walter stellt auf  für die Auftragsabwicklung verwendet werden. Auch dürfen die Daten an weitere Unternehmen weitergeleitet werden, wenn diese Unternehmen mit der Auftragsabwicklung, der vom Besteller beauftragten Dienstleistung, involviert sind. Eine Weitergabe der Daten wird ausgeschlossen. Die Daten dürfen nur für interne statistische Zwecke und zur Bearbeitung der Halteverbotszone genutzt werden.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Neuss.

Walter stellt auf

Inh. Nathalie Jäschke

Boverter Kirchweg 12

40670 Meerbusch

Tel. 02159 – 99 29 485

Fax 02159 – 99 29 486

info@walter-hvz.de